Neulich an der Pommesbude
1. Zum aufwärmen:

Hackfleisch ist besonders empfindlich und verdirbt leicht. Dies ist schon lange bekannt. Eines der ältesten Lebensmittelgesetze ist daher auch die Hackfleischverordnung. In ihr ist festgelegt, innerhalb welcher Zeit nach Herstellung Hackfleisch verkauft werden muß.

      innerhalb von 12 Stunden
      innerhalb von 24 Stunden
2. Keine Regel ohne Ausnahme ?:

Eine Ausnahme bildet tiefgefrorenes Hackfleisch. Dieses darf noch 6 Monate nach Herstellung in Verkehr gebracht werden!

 

 

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