5. Kritik
Der erste große Kritikpunkt an der aktuellen Verordnung ist schon bei den
Einordnungskriterien zu finden: Ab wann ist ein Lebensmittel schon in nennenswertem
Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet? Eine Einigung scheint hier weder auf
nationaler noch auf internationaler Ebene in Sicht. Schwierig wird auch die Frage zu klären sein,
ob denn nun gentechnisch veränderte Lebensmittel, die bereits zugelassen sind (z.B. die
herbizidtolerante Sojabohne) noch unter die neue Verordnung fallen.
Die Möglichkeit "substantiell äquivalente Lebensmittel" sofort in den Verkehr zu bringen,
erscheint einer Nachbesserung bedürftig.
Bisher haben die entsprechenden Gremien die meisten Lebensmittel für "gleichwertig" befunden,
was nach neuem Recht heißt: Kann sofort in den Verkehr gebracht werden!
Bereits zugelassene Lebensmittel, wie bspw. der in den USA vertriebene Fettersatzstoff
Olestra, könnten nach heutigem Recht in die Ausnahmeregelung fallen und wären damit nicht
mehr zulassungspflichtig.
Gentechnisch veränderte Enzyme, die als technische Hilfsstoffe (z.B. in Backmischungen)
eingesetzt werden, sind bisher weder kennzeichnungs- noch genehmigungspflichtig.
Da bisher noch keine Regelung über die Kennzeichnung existiert, bleibt abzuwarten, ob der
ahnungslose Verbraucher durch Slogans wie: "gentechnisch verbessert" oder "mit den
modernen Mitteln der Biotechnologie hergestellt" irregeführt wird. Ein weiteres Manko ist in der
Kennzeichnung von Mischungen genetisch veränderter und herkömmlicher Lebensmittel zu
finden. Hier muß lediglich auf das "mögliche Vorhandensein genetisch veränderter Organismen"
hingewiesen werden.
Darüber hinaus bestehen natürlich die Bedenken bezüglich der Gentechnologie nach wie vor:
Welche weitreichenden Veränderungen bei Mensch und Umwelt ergeben sich dadurch, daß
Pflanzen auf einmal Herbizide selbst produzieren können? Entstehen z.B. neue Eiweiße,
womöglich mit allergenem Potential?