Die Hackfleisch-Verordnung stammt aus dem Jahre 1976. Sie ist danach mehrere Male überarbeitet worden.
Die aktuelle Fassung ist von 1992 und 2004 nochmals aktualisiert wordem. Es geht in der Verordnung, wie vielleicht durch den Namen fälschlich annehmbar, nicht nur um
Hackfleisch.
Ebenso betroffen sind: Geschnetzeltes Fleisch, Bratwürste, bestimmte Rohwurst- und
Brühwurstfabrikate und auch Fleischbrät. Aber auch Steaks, Filets und Schnitzel, die durch
einen "Fleischmürber" (Oberflächenvergrößerung!) gelaufen sind und auch Spieße, wie z.B.
Schaschlik, unterliegen der Verordnung.
Wichtig ist, dass all diese Produkte roh bzw. teilweise roh sein müssen, damit sie von dieser
Verordnung betroffen sind.
Eine gegarte Frikadelle an der Pommesbude fällt also nicht unter die Verordnung, ein roher
Hackspieß beim griechischen Imbiss aber sehr wohl.